In Görlitz dürfen Geschäfte im Jahr 2026 an drei festgelegten Sonntagen öffnen. Die Öffnung ist jeweils an einen konkreten Anlass gebunden und gilt von 12 bis 18 Uhr. Grundlage ist die Verordnung der Stadt Görlitz über verkaufsoffene Sonntage für die Jahre 2026 bis 2029.
Verkaufsoffene Sonntage in Görlitz 2026
- 15. März 2026: Porta-Frühlingsfest – geöffnet werden darf im Gewerbegebiet „An der Autobahn“.
- 13. September 2026: Tag des offenen Denkmals – die Regelung gilt im gesamten Stadtgebiet.
- 6. Dezember 2026: Schlesischer Christkindelmarkt – die Regelung gilt im gesamten Stadtgebiet.
Die zulässige Öffnungszeit beträgt an allen drei Terminen 12 bis 18 Uhr. Ob ein einzelnes Geschäft tatsächlich öffnet, entscheidet der jeweilige Händler. Die Verordnung verpflichtet die Verkaufsstellen nicht zur Teilnahme.
Unterschiedliche Regelungen im Stadtgebiet
Beim Porta-Frühlingsfest ist die Sonntagsöffnung räumlich auf das Gewerbegebiet „An der Autobahn“ begrenzt. Zum Tag des offenen Denkmals und zum Schlesischen Christkindelmarkt dürfen Verkaufsstellen dagegen im gesamten Stadtgebiet öffnen.
Frühere Termine aus dem Jahr 2024 und eine nicht belegte Terminliste für Zgorzelec wurden aus diesem Artikel entfernt. Für verkaufsoffene Sonntage in der polnischen Nachbarstadt gelten eigene gesetzliche Regelungen.
Offizielle Grundlage
Die Termine wurden am 30. Oktober 2025 vom Görlitzer Stadtrat beschlossen und im Amtsblatt der Stadt veröffentlicht. Maßgeblich bleibt die jeweils gültige städtische Verordnung.

Christkindelmarkt 2026 in Görlitz
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