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Polen Tourismus

Wie viele Zigaretten darf man aus Polen einführen?

polnische zigaretten
Foto: Mario Förster

Wer Zigaretten in Polen kauft und selbst nach Deutschland mitbringt, kann sie für den persönlichen Bedarf grundsätzlich ohne erneute deutsche Tabaksteuer befördern. Die häufig genannte Zahl von 800 Zigaretten ist dabei keine starre Freimenge und kein tägliches Kontingent. Sie ist eine Richtmenge, anhand derer der Zoll den privaten Bedarf beurteilt.

Wie viele Zigaretten gelten als Richtmenge?

Tabakware Richtmenge je reisender Person
Zigaretten 800 Stück, meist vier Stangen
Zigarillos bis 3 Gramm Stückgewicht 400 Stück
Zigarren 200 Stück
Rauchtabak 1 Kilogramm

Voraussetzung ist, dass die Tabakwaren in einem EU-Mitgliedstaat ordnungsgemäß versteuert erworben, von der reisenden Person selbst befördert und ausschließlich für den eigenen Bedarf bestimmt sind. Einkäufe im Auftrag anderer oder für den Weiterverkauf fallen nicht darunter.

Sind mehr als 800 Zigaretten verboten?

Nein. Eine Menge oberhalb von 800 Zigaretten ist nicht automatisch verboten. Der Zoll kann dann jedoch Nachweise und Erklärungen zum privaten Zweck verlangen. Für die Beurteilung zählen neben der Menge auch die Beförderungsart, die Verpackung, der Anlass der Reise und Hinweise auf eine gewerbliche Verwendung. Gelingt der Nachweis des Eigenbedarfs nicht, kann deutsche Tabaksteuer entstehen; außerdem sind Sicherstellung und ein steuerrechtliches Verfahren möglich.

Umgekehrt bedeutet eine Menge unter 800 Zigaretten nicht in jedem Fall automatisch, dass Eigenbedarf vorliegt. Wiederholte Fahrten, Bestellungen für Dritte oder ein geplanter Verkauf können gegen eine private Verwendung sprechen.

Was sollte beim Kauf beachtet werden?

  • Nur legal versteuerte Ware aus seriöser Quelle kaufen.
  • Kaufbeleg aufbewahren.
  • Die Ware selbst transportieren.
  • Keine Zigaretten für andere Personen gegen Bezahlung mitbringen.
  • Bei ungewöhnlich großen Mengen vorab eine Auskunft beim deutschen Zoll einholen.

Offizielle Quelle

Die aktuellen Richtmengen und Voraussetzungen veröffentlicht der deutsche Zoll unter „Genussmittel bei Reisen innerhalb der EU“. Ergänzende Hinweise bietet die Europäische Union zu Alkohol, Tabak und Bargeld auf Reisen.

Stand: August 2026. Die Angaben dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine verbindliche Auskunft im Einzelfall.

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